Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hebammengeleiteten GesundheitsZentrum radofine (nachfolgend „HGZ radofine“ genannt)
1 . Geltungsbereich
1. Für die von der HGZ radofine angebotenen Dienstleistungen gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen jeweils als zwischen der HGZ radofine und den jeweiligen VertragspartnerInnen vereinbart.
2. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen HGZ radofine und VertragspartnerInnen, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
3. Für die Kurse, Workshops/Vorträge, Ambulanzen und Sprechstunden für Schwangere und Wöchnerinnen sowie weitere Leistungen von Hebammen und extern Anbietenden selbst gelten die AGB und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Verantwortlichen. Das HGZ radofine tritt dort rein als Vermieterin gegenüber den externen Veranstaltenden auf. Jegliche Inhalte und organisatorischen Handhabungen obliegen dann den jeweiligen Verantwortlichen.
2. Vertragsparteien
- VertragsempfängerInnen können sein:
a. Privatpersonen unserer eigenen Veranstaltungen (z.B. Teilnehmende)
b. oder gewerblich Agierende (z.B. Hebammen, Freiberufliche Anbietende für Kurse, Workshops, Vorträge). - Diese AGB gelten für diese beiden Gruppen.
- Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern HGZ radofine und VerbraucherInnen bzw. externen VeranstalterInnen sind privatrechtlicher Natur.
3. Angebote
Die Ankündigung und Bewerbung von externen Angeboten, Veranstaltungen, Ambulanzen und Fortbildungen sowie das Bereitstellen der Räumlichkeiten durch das HGZ radofine insbesondere auf der Internetseite und auf sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich.
Die Anmeldung durch die teilnehmende Person oder Vermietung oder Vermittlung an Interessenten und Vertragsschluss erfolgt wie nachstehend beschrieben.
4. Vertragsschluss und Anmeldung zu Angeboten:
Mit Zusendung der jeweils greifenden Bestätigung (in der Regel per E-Mail) kommt die Vereinbarung verbindlich zustande.
Es wird angeraten, die E-Mail-Adresse des HGZ radofine im Spam-Filter freizuschalten und das Spam-Postfach regelmäßig auf Posteingang des HGZ radofine hin zu kontrollieren.
Die HGZ radofine übernimmt insofern keine Haftung für den ordnungsgemäßen Zugang des E-Mail-Verkehrs.
Die MieterInnen und Leistungsbuchenden verpflichteten sich, dem HGZ radofine eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen Daten, insbesondere eine Änderung der E-Mail-Adresse, mitzuteilen.
a. Vermietung:
Das HGZ radofine tritt als Vermieterin definierter Räume gegenüber den Anbietenden von externen Veranstaltungen und Angeboten auf. Die jeweiligen Vertragsvereinbarungen werden in einer gesonderten verbindlichen Nutzungsvereinbarung zwischen den Parteien festgehalten.
b. Hebammen Ambulanz:
Nach Kontaktaufnahme der Klientin bezüglich eines Termins per E-Mail oder Telefon, übermittelt das HGZ radofine per E-Mail eine Terminbestätigung über den vereinbarten Termin, welche außerdem einen Link zur Registrierung zu einem externen Terminverwaltungstool (Hebamio) beinhaltet. Mit der Registrierung übermittelt die Klientin folgende Daten: Nachname, Vorname, E-Mail, Anmeldegrund (z.B. Sprechstunde, Wochenbettbetreuung, Akupunktur), Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort, Bundesland, Telefonnummer, Krankenversichertennummer, Gültigkeit der Versichertenkarte, Versicherungsträger, Geburtsdatum, voraussichtlicher Entbindungstermin (oder Info, dass das Kind in dieser Schwangerschaft bereits geboren ist dann Abfrage des Kindsnamen und das Geburtsdatum), Hebamme (hier muss sie HGZ radofine auswählen). Erst nach Registrierung in Hebamio und vor dem Termin ist der Termin bindend. Ein Termin in der Hebammen Ambulanz kann nur durchgeführt werden, wenn also vorher die Registrierung erfolgt ist.
Näheres zum Datenschutz in Bezug auf die Anwendung bzw. das Terminverwaltungstool kann unter https://www.hgz-radolfzell.de/datenschutzerklaerung/ eingesehen werden. Ein Vertrag zur Erbringung einer darüber hinausgehenden Leistung wird nicht geschlossen.
c. Fortbildungen:
Das HGZ radofine tritt als Leistungserbringerin gegenüber den Teilnehmenden auf. Nach Kontaktaufnahme der Teilnehmenden bezüglich der Anmeldung übermittelt das HGZ radofine per E-Mail eine Anmeldebestätigung, die unter anderem zur Zahlung der Teilnahmegebühr auffordert.
d. Eigene und weitere Veranstaltungen:
Das HGZ radofine tritt als Leistungserbringerin oder Vermieterin gegenüber externen Parteien/Interessenten mit kostenlosen und kostenpflichtigen Angeboten auf.
Die Kommunikation zwischen dem HGZ radofine und allen externen Personen, die solche Leistungen bei uns anfragen oder buchen, erfolgt vorwiegend per E-Mail.
5. Umfang der Leistungen / Vertragsgegenstand
a. Vermietung:
Das HGZ radofine stellt Räumlichkeiten im Rahmen des konzeptionellen Auftrags zur Verfügung (s. auch https://www.hgz-radolfzell.de/raumvermietung/). Nähre Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Nutzungsvereinbarung.
b. Hebammen Ambulanz:
Das HGZ radofine übernimmt die Terminverwaltung zwischen Klientin und Hebamme. Die Leistungen, die die Hebamme erbringt, erfolgen aufgrund der Hebammenordnung und ist nicht Teil unserer Leistungen. Die Klientin schließt hierzu einen Behandlungsvertrag mit der Hebamme vor Ort ab.
c. Fortbildungen:
Das HGZ radofine ist für die Planung, Umsetzung, Betreuung und Bereitstellung einer Fachperson sowie die gesamte kommunikative Abwicklung (inkl. Ausstellung Teilnahmebescheinigung) mit den Teilnehmenden verantwortlich. Inhaltliches ergibt sich aus den Anmeldeformalitäten der jeweiligen Veranstaltung.
d. Eigene und weitere Veranstaltungen:
Das HGZ radofine ist für die Planung, Umsetzung und Betreuung sowie die gesamte kommunikative Abwicklung mit den Teilnehmenden/Besuchenden bei Veranstaltungen verantwortlich. Die Verantwortung aller inhaltlichen einzelnen Leistungen liegt ausschließlich bei den externen Vertragspartnern (z.B. Standbetreibern bei Flohmarkt). Bei eigenen Veranstaltungen der HGZ radofine weist diese in den Anmeldeprozessen auf die jeweiligen Veranstaltungsmodalitäten hin.
6. Gebühren und Zahlungsbedingungen
a. Vermietung:
Die Gebühren ergeben sich aus der Preisliste, die Teil der Nutzungsvereinbarung ist. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung bzw. 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig; Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren berechnet werden. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
b. Hebammen Ambulanz:
Bei gesetzlich Versicherten rechnet die durchführende Hebamme die erbrachten Leistungen mit der gesetzlichen Krankenkasse der Klientin ab. Bei privat Versicherten erfolgt die Rechnungsstellung direkt an die Klientin. Zusatzleistungen werden immer privat der Klientin in Rechnung gestellt.
c. Fortbildung:
Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus der Ankündigung der Veranstaltung und werden über die schriftliche Zahlungsaufforderung, die in der Anmeldebestätigung enthalten ist, per sofort, spätestens 7 Tage vor Veranstaltung fällig. Weiteres zu Rücktritt, Ausfall o.ä. ergibt sich aus diesen AGB.
Mit den ReferentInnen schließt die HGZ radofine gesonderte Honorarvereinbarungen ab. Diese betreffen das Vertragsverhältnis und Zahlungsmodalitäten zwischen diesen beiden Parteien.
d. Eigene und weitere Veranstaltungen:
Die Gebühren ergeben sich aus der Nutzungsvereinbarung (Preisliste). Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung bzw. 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig; Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren berechnet werden. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
7. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung / Stornierungsregelung für Privatpersonen
Private NutzerInnen können von deren Widerrufsrecht bis spätestens sieben Tage vor Veranstaltung ohne Angabe von Gründen Gebrauch machen.
Das Widerrufsrecht ist durch Abgabe einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (per E-Mail) gegenüber dem HGZ radofine über den Entschluss, den eindeutig benannten und zuordbaren Vertrag zu widerrufen, auszuüben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vorAblauf der Widerrufsfrist absenden. Die Frist zum Widerruf beginnt spätestens mit Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform.
Der Widerruf ist zu richten an:
Mail: koordination@hgz-radolfzell.de
8. Kündigung / Verhinderung / Absagen / Verlegung / Änderung
8.1 Durch Nutzende / Kunden
a. Vermietung bei Kursen, Workshops und Vorträgen:
Die/Der MieterIn kann die (jeweilige) Nutzungsvereinbarung ordnungsgemäß kündigen.
Die Kündigung muss bei mehrtägigen und sich wiederholenden/fortlaufenden Kursen spätestens zwei Wochen (14 Tage) vor Kursbeginn bei der HGZ radofine eingegangen sein, dies gilt auch bei einer Absage von einzelnen Terminen innerhalb der Kursreihe.
Bei einmaligen Workshops gilt eine Kündigungsfrist von einer Woche (7 Tage) vor Beginn.
Die Absagen müssen dem HGZ radofine schriftlich per E-Mail an koordination@hgz-radofine.de eingehen.
Wird die vereinbarte Raumnutzung kürzer als zwei Wochen (14 Tage) bzw. eine Woche (7 Tage) vor dem geplanten Startdatum von MieterInnen zurückgezogen, werden 20 % als Aufwandsentschädigung von der Anbieterin erhoben und MieterInnen in Rechnung gestellt.
Bei nachträglichen Änderungen bereits festgelegter Termine und/oder Zeiten seitens der MieterInnen, wird ab der zweiten Änderung und jeder weiteren von Kurs-/Workshop-/Vortragsdaten/-zeiten/-tagen, die den gleichen Kurs/Workshop/Vortrag betreffen, eine Servicegebühr in Höhe von 5 Euro fällig.
b. Hebammen Ambulanz:
Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte spätestens 24 Stunden vor dem Termin beim HGZ radofine per Telefon (07732/3027910) oder E-Mail (koordination@hgz-radolfzell.de) um den Termin abzusagen oder einen Alternativtermin zu vereinbaren.
Nicht abgesagte oder zu spät abgesagte Termine werden entsprechend der Terminvereinbarung durch die jeweilige Hebamme in Rechnung gestellt.
c. Fortbildung:
Stornierungen müssen stets schriftlich per E-Mail an koordination@hgzr-raolfzell.de erfolgen. Sie können Ihre Anmeldung bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenlos stornieren.
Eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr für die Veranstaltung wird nur dann vollständig erstattet.
Bei einer Stornierung später als 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr in Höhe von 50 %.
d. Weitere Veranstaltung:
Sie haben die Möglichkeit, bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltung Ihre Teilnahme kostenfrei per E-Mail an koordination@hgz-radolfzell.de abzusagen.
Bei einer späteren Absage ist die Entrichtung des vollen Teilnahmebeitrags verpflichtend, wie bspw. die Tischmiete bei Kleiderflohmärkten.
Sollte es am Veranstaltungstag zu einer Verhinderung kommen, melden Sie sich bitte ebenfalls umgehend per E-Mail oder Telefon unter 07732 / 3027910.
8.2. Durch den/die ReferentIn
Der/Die ReferentIn kann die Honorarvereinbarung ordnungsgemäß kündigen. Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail an koordination@hgz-radolfzell.de bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Fortbildung erfolgen.
Es entstehen keinerlei Ansprüche hieraus (keine Honorarauszahlung, etc.). Sofern gewünscht und möglich, kann ein Ersatztermin vereinbart werden.
Wird die abgeschlossene Honorarvereinbarung kürzer als 7 Tage vor Beginn der Fortbildung von der/von dem ReferentIn zurückgezogen, werden 20 % des Honorars als Ausfall-/Aufwandsentschädigung von der Auftraggeberin erhoben und der/dem ReferentIn in Rechnung gestellt.
Wird die abgeschlossene Honorarvereinbarung gar nicht abgesagt oder am gleichen Tag ohne triftigen Grund (Krankheit, höhere Gewalt, usw.) werden 100 % des Honorars als Ausfall-/Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt.
8.3 Durch HGZ radofine
a. Vermietung:
Das HGZ radofine ist berechtigt, die jeweils individuell abgeschlossene Nutzungsvereinbarung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der/die Raumnutzende die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt hat oder wenn ein anderer als der vereinbarte Nutzungszweck erfolgt.
Das HGZ radofine kann von der jeweiligen Nutzungsvereinbarung bis spätestens vier Wochen vor Beginn des vereinbarten Mietzeitpunktes zurücktreten, wenn die Räumlichkeiten dringend für eigene Zwecke benötigt werden und der Bedarf bei Abschluss nicht absehbar war. Eine Dringlichkeit liegt zum Beispiel dann vor, wenn das HGZ radofine ein Verzicht auf die eigene Verwendung nicht zumutbar ist. Die Raumnutzenden können in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Ein bereits gezahltes Mietentgelt ist zu erstatten.
b. Hebammen Ambulanz:
Das HGZ radofine tritt lediglich als Vermittlerin der Termine auf; übernimmt darüber hinaus aber auch die Kommunikation mit der Klientin, bei Absage durch die jeweilige Hebamme. Das HGZ radofine sorgt in dem Fall entweder für einen Ersatz, so dass der Termin wie vereinbart stattfinden kann oder verschiebt den Termin nach Rücksprache mit der Klientin.
c. Fortbildung:
Gegenüber ReferentIn:
Pro Fortbildung ist eine MindestteilnehmerInnenzahl vorgesehen. Diese wird je nach Umfang und Dauer der Fortbildung durch das HGZ radofine festgelegt (i.d.R. mindestens 15 Personen).
Das HGZ radofine behält sich das Recht vor, die Fortbildung abzusagen, sollte die jeweils festgelegte MindestteilnehmerInnenzahl bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Fortbildung nicht erreicht sein. Die/Der ReferentIn wird umgehend benachrichtigt.
Bereits geschlossene Honorarvereinbarungen zwischen der/dem ReferentIn und dem HGZ radofine sind dadurch aufgehoben; es erfolgt kein Anspruch und keine Auszahlung des vorher vereinbarten Honorars an die/den ReferentIn.
Das HGZ radofine ist berechtigt, die Honorarvereinbarung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die/der ReferentIn die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt hat oder wenn ein anderer als der vereinbarte Nutzungszweck erfolgt.
Das HGZ radofine kann von der Honorarvereinbarung bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Fortbildung zurücktreten, wenn die Räumlichkeiten dringend für eigene Zwecke benötigt werden und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war.
Eine Dringlichkeit liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Anbieterin ein Verzicht auf die eigene Verwendung nicht zumutbar ist. Der/Die ReferentIn kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
Gegenüber Teilnehmende:
Pro Veranstaltung ist eine MindestteilnehmerInnenzahl vorgesehen. Das HGZ radofine behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen, sollte diese bis 7 Tage vorher nicht erreicht sein. Sie werden umgehend benachrichtigt. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig rückerstattet. Weitere Ansprüche entstehen für die TeilnehmerInnen nicht.
Bedingt durch Krankheit oder kurzfristige, ungeplante Verhinderung des/der Vortragenden sowie von uns nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Hierdurch kann es auch zu kurzfristigen Absagen seitens des HGZ radofine kommen. Die Erstattung von bereits bezahlten Teilnahmegebühren erfolgt in vollem Maße. Sollte es einen Ersatztermin geben, wird dieser rechtzeitig bekannt gegeben.
d. Eigene und weitere Veranstaltungen:
Sollten bei Kleiderflohmärkten bis 10 Tage vor Veranstaltung nicht alle Tische gebucht/besetzt worden sein, muss die Veranstaltung leider abgesagt werden. Die Teilnehmenden werden hiervon dann unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Ersatzansprüche erwachsen daraus nicht; ggf. wird ein neuer Termin festgelegt und zur Teilnahme zur Verfügung gestellt.
9. Haftung
Allgemein:
Das HGZ radofine übernimmt keinerlei Haftung für den Bereich der Garderobe oder für abgelegte Gegenstände oder Kleidungsstücke. In das HGZ radofine sollen nur die notwendigen Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände eingebracht werden. Zurückgelassene Sachen gehen in das Eigentum des HGZ radofine über bzw. werden entsorgt, wenn sie nicht innerhalb von 12 Wochen nach Aufforderung abgeholt werden. Das Gleiche gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen.
Die Nutzung des Wickeltisches erfolgt für die Raumnutzenden, ihre Kundschaft sowie Besuchende und Teilnehmende auf eigene Gefahr. Dies gilt für alle Vermietungen und Veranstaltungsarten.
a. Vermietung:
Die RaummieterInnen haften im gesetzlichen Umfang für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Räume entstehen. Hierzu zählen auch Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind. Soweit seine/ihre Kundschaft oder Dritte im Zusammenhang mit der Raumnutzung Schadensersatzansprüche erheben, stellen RaummieterInnen die HGZ radofine von allen Ansprüchen frei. Die RaummieterInnen sind verpflichtet, dem HGZ radofine Schäden, die bei Beginn der Nutzung vorliegen sowie während der Nutzungszeit an Räumen und Inventar entstehen, unverzüglich anzuzeigen.
RaummieterInnen sind verpflichtet, auf ihre Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und diese dem HGZ radofine auf Verlangen vorzulegen.
Die RaummietenderInnen haben dem HGZ radofine unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn der übergebene Schlüssel abhandengekommen ist. RaummieterInnen haben die Kosten für den Austausch der Schließanlage zu tragen.
Das HGZ radofine stellt RaummieterInnen die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in zum vertragsgemäßen Zweck und Gebrauch geeigneten Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese vom HGZ radofine unverzüglich nach Kenntnis beseitigt.
Das HGZ radofine haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nicht für die von Raummietenden in die Räume eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte etc.).
b. Hebammen Ambulanz:
Die Hebamme haftet im gesetzlichen Umfang für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Räume entstehen. Hierzu zählen auch Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind. Soweit ihre Klientin oder Dritte im Zusammenhang mit der Raumnutzung Schadensersatzansprüche erheben, stellt die Hebamme das HGZ radofine von allen Ansprüchen frei.
Die Hebamme ist verpflichtet, dem HGZ radofine Schäden, die bei Beginn der Nutzung vorliegen sowie während der Nutzungszeit an Räumen und Inventar entstehen, unverzüglich anzuzeigen.
Die Hebamme ist verpflichtet, auf ihre Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und diese dem HGZ radofine auf Verlangen vorzulegen.
Die Hebamme hat dem HGZ radofine unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn der übergebene Schlüssel abhanden gekommen ist. Die Hebamme hat die Kosten für den Austausch der Schließanlage zu tragen.
Das HGZ radofine stellt der Hebamme die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in zum vertragsgemäßen Zweck und Gebrauch geeigneten Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese vom HGZ radofine unverzüglich nach Kenntnis beseitigt.
Das HGZ radofine haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nicht für die von der Hebamme in die Räume eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte etc.).
c. Fortbildung:
Gegenüber ReferentIn:
Das HGZ radofine übernimmt keine Haftung für Diebstähle oder entstandene Schäden, die mittelbar oder unmittelbar aus dem Fortbildungsbesuch entstehen könnten.
Die/Der ReferentIn haftet im gesetzlichen Umfang für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind.
Die/Der ReferentIn ist verpflichtet, das HGZ radofine Schäden, die bei Beginn der Fortbildung vorliegen sowie während des Fortbildungszeitraums an Räumen und Inventar entstehen, unverzüglich anzuzeigen.
Gegenüber Teilnehmenden:
Das HGZ radofine übernimmt keine Haftung für Diebstähle oder entstandene Schäden, die mittelbar oder unmittelbar aus dem Fortbildungsbesuch entstehen könnten.
d. Eigene und weitere Veranstaltungen:
Das HGZ radofine übernimmt keine Haftung für Diebstähle oder entstandene Schäden, die mittelbar oder unmittelbar aus dem Veranstaltungsbesuch entstehen könnten.
Flohmarkt
- Der/Die Nutzende haftet für Schäden an Einrichtungsgegenständen bzw. dem gemieteten Tisch/den gemieteten Tischen, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind.
- Der/Die Nutzende ist verpflichtet, dem HGZ radofine Schäden, die bei Beginn der Nutzung vorliegen sowie während der Nutzungszeit entstehen, unverzüglich anzuzeigen.
- Der/Die Nutzende haftet darüber hinaus für Ihre persönlichen/privaten Gegenstände (z.B. Wertsachen, Deko, usw.) während der Nutzung. Für verloren gegangene Gegenstände kann das HGZ radofine keine Haftung übernehmen.
- Das HGZ radofine stellt der/dem Nutzenden den Tisch bzw. die Tische zum vereinbarten Zeitpunkt in zum vertragsgemäßen Zweck und Gebrauch geeigneten Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese vom HGZ radofine unverzüglich nach Kenntnis beseitigt. Sie haftet diesbezüglich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Das HGZ radofine haftet nicht für die von der Nutzenden an den Tisch eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, technische Geräte, Deko, etc.).
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jeweilige Ort, an dem der Kurs, Workshop, Vortrag, die Veranstaltung oder Fortbildung in der Regel in Präsenz stattfindet. Online-Angebote werden vorher entsprechend bei der Bewerbung auch klar kenntlich gemacht bzw. darauf hingewiesen.
11. Gerichtsstand
Auf Verträge/Vereinbarungen zwischen HGZ radofine und Nutzenden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
Ist unser VertragsparterIn Kauffrau*Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Verträgen unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
12. Verwendung personenbezogener Daten, Datenschutz
Zum Umgang mit personebezogenen Daten verweisen wir hier auf unsere Datenschutzerklärung unter https://www.hgz-radolfzell.de/datenschutzerklaerung/.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder wird dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, welche dem Zweck der gewollten Regelung am ehesten entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
(Fassung 10.07.2025)